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Der Wolfenbütteler Sachsenspiegel

Obersachsen, 3. Viertel des 14. Jh.
Bibliografische Angaben
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Der Wolfenbütteler Sachsenspiegel aus dem 3. Viertel des 14. Jh.s ist die jüngste von insgesamt vier durchgehend illuminierten Handschriften, die sich vom wichtigsten deutschen Rechtsbuch des Mittelalters erhalten haben.


Mit der treuen Textrezeption und der farbenprächtigen Ausstattung ist die Wolfenbütteler Handschrift das wertvollste Exemplar der illustrierten Codices des Sachsenspiegels.
 

„Spegel der Sassen“

Kein anderes Buch hat die deutsche Rechtsgeschichte so geprägt wie der Sachsenspiegel. Nach Jahrhunderten ausschließlicher mündlicher Tradierung, stellt er die erste schriftliche Aufzeichnung des im Alltag und vor Gericht erprobten Gewohnheitsrechts eines bestimmten Anwendungsgebietes (in diesem Fall Sachsens) dar.


Eike von Repgow legte sein Werk in der Sprache seiner niederdeutschen Heimat vor und schuf  damit nicht nur das bedeutendste und in seiner nachhaltigen Wirkung unerreicht gebliebene deutsche Rechtsbuch, sondern auch das erste Prosawerk in deutscher Sprache.


Den Titel „Spiegel“ wählte der Autor in Anlehnung an die mittelalterliche Speculum-Literatur. Wie in einem Spiegel war in diesen Lehrbüchern die christliche Weltordnung zu erkennen – in gleicher Weise sollten die Sachsen in  Eikes „Spegel“ Recht und Unrecht erkennen können.
 

Der Inhalt des Sachsenspiegels

Am Anfang des Werkes steht ein Prolog, in dem der Autor den göttlichen Ursprung des Rechts beschwört und alle Menschen auffordert, sich durch nichts vom Recht abbringen zu lassen.


In dem darauf folgenden Landrecht sind alle Fragen des Dorf- und Nachbarrechts, des Familien- und Erbrechts, des Verfassungsrechts, des Straf- und Gerichtsverfassungsrechts sowie des Verfahrensrechts geregelt.


Der zweite Hauptteil fasst die Normen des Lehnrechts zusammen, welches das Verhältnis zwischen den Lehnsherren und ihren Vasallen zum Inhalt hat. Damit gibt der Sachsenspiegel verbindliche Richtlinien für alle im Zusammenleben der Menschen in den unterschiedlichen sozialen Gruppen relevanten Rechtsfragen vor.
 

Ein buntes Panorama des mittelalterlichen Lebens

In 776 Bildstreifen auf 86 Blättern entfaltet der Wolfenbütteler Sachsenspiegel ein farbenprächtiges Panorama des Rechtslebens im 14. Jh. Der Bildschmuck ist weit mehr als reine Illustration – als Interpretations- und Anschauungshilfe dient er vor allem dem besseren Verständnis des Textes.


Von besonderer kulturhistorischer Bedeutung sind die in den Bildstreifen enthaltenen zusätzlichen Informationen: Die Darstellungen unterschiedlichster Personengruppen, von Innen- und Außenarchitekturen, Waffen, Acker- und Haushaltsgeräten, Nahrungsmitteln und Schmuck bieten eine reiche Quelle des zeitgenössischen Alltagslebens.
 

Ein Rechtscodex als Prachthandschrift?

Die durchgehende farbenprächtige Illuminierung, das auf jeder Seite reich verwendete Gold, qualitätvolle Initialen und Versalien und die sorgfältig ausgeführte gotische Textura machen den Wolfenbütteler Sachsenspiegel zu einer Prachthandschrift. Und doch war er in erster Linie für den Gebrauch bestimmt. Hinweise dafür sind etwa die Indices am Anfang der Handschrift sowie die nicht immer einwandfreie Qualität des verwendeten Pergaments, das z. T. Löcher, Risse und andere Unregelmäßigkeiten aufweist. Hinzu kommen zahlreiche Spuren eingehender Benutzung. Wir dürfen wohl davon ausgehen, dass der Wolfenbütteler Sachsenspiegel  für eine hochgestellte Persönlichkeit zwar als Repräsentationshandschrift hergestellt, von dieser aber auch seiner Bestimmung entsprechend gebraucht wurde.